Home Business Handel EHI informiert zu Mietvertragskonditionen im Handel

EHI informiert zu Mietvertragskonditionen im Handel

Die Mieten für stationäre Handelsgeschäfte sind in der Corona-Krise öfters Anlass für Diskussionen und Verhandlungen. Bereits vor dieser Zeit hatte sich die Verhandlungsposition der Mieter verbessert, wie ein Vergleich der Mietkonditionen im Handel der letzten fünf Jahre im Rahmen einer EHI-Studie zeigt. Dennoch gestalten sich Vertragsverhandlungen in den Toplagen der Big-7-Städte immer noch schwierig,“ erklärt Studienleiterin Kristina Pors: „Am besten lassen sich Mietvertragskonditionen im ländlichen Raum und Stadtrandlagen durchsetzen.“

Neu- und Nachverhandeln

Die indexierte Fixmiete ist die gängigste Mietart der letzten fünf Jahre. Sie orientiert sich hauptsächlich am Lebenshaltungskosten-Index. Laut EHI Retail Institute vereinbarten ca. 86 Prozent im Jahr 2019 diesen Mietzins (2015: 71 Prozent). Um Kosten zu reduzieren, werden Mieten dennoch fast immer nachverhandelt. Vor allem durch Vertragsverlängerungen haben Händler die Chance zu Neuverhandlungen, in denen sie häufig Mietreduktionen erzielen können. Zwei Drittel der Befragten geben an, 2019 mehr Sonderkündigungsrechte zu ihren Gunsten auszuhandeln, als es 2015 der Fall war. Dieses Recht greift beispielsweise meist bei Leerständen im Objekt oder in der unmittelbaren Nachbarschaft.
Foto: EHI
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Der Verhandlungserfolg ist maßgeblich von der Lage der Mietobjekte abhängig. 80 Prozent geben an, bei Mietobjekten im ländlichen Raum erfolgreicher zu verhandeln als in Städten und 72 Prozent beschreiben dies für Stadtrandlagen. Für die Top-Lagen der Big-7-Städte sieht sich nur ein gutes Drittel in günstiger Verhandlungsposition.
Foto: EHI
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Kürzere Mietlaufzeiten

Sowohl bei Stand-alone-Standorten (36 Prozent) und Objekten in Shopping-Centern (50 Prozent) als auch in den Innenstadtlagen (54 Prozent) dominierten 2019 Verträge mit einer minimalen Laufzeit von fünf Jahren. Bei Fachmarktzentren (39 Prozent) werden eher Laufzeiten von mindestens zehn Jahren vereinbart. 2015 waren für alle Lagen Verträge mit Mindestlaufzeiten von zehn Jahren üblich (50 Prozent).

Dem EHI zufolge werden Mindestlaufzeiten vertraglich unterschiedlich vereinbart, abhängig davon, ob es sich um eine Neueröffnung, einen Umzug oder eine Renovierung handelt. Der größte Unterschied wird zwischen einer Neueröffnung und Wiedereröffnung gesehen.

Die maximalen Mietlaufzeiten betragen für alle Lagen überwiegend 15 bis 20 Jahre und mehr. Bei Innenstadtlagen und Shopping-Centern gibt es auch kürzere Laufzeiten von bis zu zehn Jahren.
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