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Wichtiger Schritt zur Stärkung der Reparaturkultur

Carine Chardon - Bild: Markus Schüller
Carine Chardon - Bild: Markus Schüller
Die EU-Kommission hat einen Gesetzesvorschlag für ein „Recht auf Reparatur“ vorgelegt. Die Initiative soll zu einem verantwortungsbewussteren Umgang mit Ressourcen und damit zur Nachhaltigkeit in Europa beitragen. Die Kommission schlägt eine Reparaturpflicht für Hersteller gegen Entgelt und eine Stärkung des Reparaturanspruchs gegen den Verkäufer im Gewährleistungsfall vor.

„Im Defektfall ist eine Reparatur vorzuziehen. Denn in vielen Fällen ist unter Abwägung von Herstellung, Transport, Nutzung und Entsorgung eine Reparatur ökologisch sinnvoll. Der ZVEI hält den Kommissionsvorschlag für geeignet, die Reparaturkultur zu stärken und zu fördern“, erklärt Carine Chardon, Bereichsleiterin Consumer im ZVEI-Verband. „Wichtig ist, dass es einen europäischen Rahmen für das Recht auf Reparatur gibt und es damit nicht zu unterschiedlichen nationalen Regelungen kommen kann. Der Vorschlag der EU-Kommission geht in die richtige Richtung.“

Wie das Statement vom ZVEI weiter ausführt, kann der Vorschlag von Online-Plattformen in den Mitgliedstaaten dazu beitragen, qualifizierte Reparaturbetriebe zu finden, standardisierte Angebote für Reparaturen einzuholen und vergleichen zu können. Die somit verbesserte Transparenz kann die Bereitschaft der Verbraucher zu mehr Reparaturen steigern.

Recht auf Reparatur

Nach Ansicht des ZVEI ist das „Recht auf Reparatur“ ein wichtiges Puzzleteil der europäischen Klima- und Nachhaltigkeitspolitik. Unter dem Schlagwort „Green Deal“ hat die EU-Kommission verschiedene Maßnahmen und Programme zusammengefasst, zu denen als zentraler Punkt der „Empowering Consumers for a Green Transition“-Vorschlag zählt. Die dort vorgeschlagene Kennzeichnung der Reparierfähigkeit kann ein weiteres Puzzleteil zur Stärkung der Reparaturkultur sein. Allerdings ist hier aus Sicht des ZVEI die europäische Harmonisierung zwingend erforderlich.
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