Home Business Handel Bereiten Sie sich auf die Wiedereröffnung Ihres Geschäftes vor

Bereiten Sie sich auf die Wiedereröffnung Ihres Geschäftes vor

Bund und Länder haben unter Vorbehalt eine Lockerung für einige Geschäfte des deutschen Einzelhandels für kommenden Montag, 20. April 2020 angekündigt. Demnach dürfen Läden bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmeter wieder öffnen. In Bayern sowie in Thüringen gelten die neuen Vorschriften für Elektrohändler erst ab 27. April 2020. Eine generelle Kontaktbeschränkung bleibt jedoch bis einschließlich 3. Mai 2020 erst einmal bestehen.

Was bei der Ladenöffnung zu beachten und was jetzt für Sie als Elektrohändler zu tun ist!

1.) Informieren Sie Ihre Kunden über alle verfügbaren Kanäle - mit Anzeigen bzw. Beilagen in Tageszeitungen, auf Ihrer Webseite, über Social Media sowie über direkte Kundenmailings, dass Ihr Geschäft wieder geöffnet hat. Stellen Sie in der Werbung attraktive Produkte in den Vordergrund, um Kundennachfrage zu erzeugen.
Bild: Pixabay
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2.) Stellen Sie sicher, dass sich nicht zu viele Menschen auf einmal in Ihrem Geschäft aufhalten, damit die Abstandsregelung eingehalten werden kann. Einen Kundenzähler gibt es beispielsweise im Angebot von AF Electronics. Die Firma Werma bietet ein Signalampel-Set zur Zutrittskontrolle an. Tragen Sie auch dafür Sorge, das sich vor Ihrem Ladengeschäft keine langen Warteschlangen bilden. Geschultes Personal kann hier für Ordnung sorgen.

3.) Die Regelungen zur Öffnung von stationären Geschäften gelten nur für eine Verkaufsfläche bis maximal 800 Quadratmeter. Sollte Ihre Fläche größer sein, können Sie ggf. bestimmte Bereiche absperren, um auf die geforderte maximale Quadratmeter-Zahl zu kommen. Das ist jedoch regional unterschiedlich geregelt und deshalb sollten Sie sich vorher bei dem für Sie zuständigen Ordnungsamt informieren, ob und welche Art von Absperrungen rechtlich möglich sind.

4.) Anbringung von Warnschildern an der Eingangstür und im Kassenbereich mit entsprechenden Abstandshinweisen. Hinweisschilder zum Selbstausdrucken stellt der Handelsverband Deutschland (HDE) auf seiner Corona-Informationsseite bereit.
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5.) Die Mindestabstandsregelung von 1,5 Meter von Mensch zu Mensch ist einzuhalten. Daher ist eine Bodenmarkierung im Kassenbereich sinnvoll, um den Kundinnen und Kunden eine bessere Orientierung dieser Distanz zu geben.

6.) Zur Sicherheit Ihres Kassenpersonals ist ein Spuckschutz im Kassenbereich sinnvoll. Plexiglas-Lösungen haben sich hier bereits gut bewährt.

7.) Eine generelle Maskenpflicht besteht nicht, aber Bund und Länder empfehlen dennoch das Tragen von Schutzmasken im öffentlichen Raum.
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8.) Bitte unbedingt die Hygienevorschriften beachten: Einkaufswägen sowie den Kassenbereich regelmäßig desinfizieren und Ihr Verkaufspersonal dazu anhalten, regelmäßig die Hände zu waschen.

9.) Zum Schutz vor einer möglichen Ansteckung möchten manche Kunden kontaktlos und ohne Bargeld bezahlen. Bieten Sie die Bezahlung mit Kreditkarte und idealerweise per Smartphone / Smartwatch an. Diese Bezahlmöglichkeiten sind aber nicht zwingend, sondern jedem Händler selber überlassen.
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